AGBs
VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
I. Allgemeines
Wir verkaufen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Weichen Bedingungen des Käufers von diesen Bedingungen ab, so werden sie auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen Bedingungen nicht widersprechen. Mündliche abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform dergestalt, daß die Einhaltung der Schriftform Bedingung für die Wirksamkeit ist.
II. Angebot und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preise gelten ab Werk/ Lager einschließlich Verpackung und Fracht. Es sind Grundpreise (ohne Mehrwertsteuer). Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen durch gestiegene Rohstoffpreise und Löhne, die bis zum Tage der Lieferung bzw. Rechnungserteilung eintreten, vom Käufer zu verlangen.
III. Lieferung
Voraussetzung für die Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Vertragsabschluß Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht völlig unbedenklich erscheinen lassen oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellungen, Geschäftsaufsicht, Konkurs, Geschäftsauflösung, Übergang usw., oder wenn der Besteller Vorräte, Außenstände oder gekaufte Waren verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht zahlt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen, oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder, soweit andere Zahlungen als Barzahlung vereinbart ist, Barzahlung zu verlangen.
IV. Rücknahme
Für mit unserer Zustimmung zurückgegebene schadhafte Ware berechnen wir anteilige Kosten mit 10% des Verkaufspreises zuzüglich Verpackung.
V. Gefahr
Die Gefahr des zufälligen Unterganges geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung unser Werk/Lager verläßt oder ihm zur Verfügung gestellt wird. Der Transport der Ware geschieht stets auf die Gefahr des Käufers, auch bei Verkäufen frachtfrei, fob oder cif. Die Wahl des Transportmittels steht uns zu.
VI. Fristen und Abnahme
Die Nichteinhaltung von Lieferterminen infolge unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt berechtigt den Käufer nicht, uns in Verzug zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen um die Zeitdauer der Behinderung.
Wird die Erfüllung für uns unmöglich oder unzumutbar, so sind wir berechtigt, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten. Fix-Geschäfte bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
Teilleistungen muß der Käufer so rechtzeitig abrufen, daß eine ordnungsgemäße Erfüllung durch uns möglich ist. Mehrkosten trägt der Käufer. Geringe Farbabweichungen sowie Abweichungen auf Gewichte, Stückzahl und Abmessungen bis 10 v.H. sind uns gestattet. Die Kosten einer Abnahme nach besonderen Bedingungen trägt der Besteller.
VII. Mängelrügen
Mängelrügen müssen binnen einer Woche nach Empfang der Sendung schriftlich erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind sofort bei Feststellung zu rügen. Drei Monate nach Lieferung können Ansprüche aus Mängelrügen nicht mehr geltend gemacht werden. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware nehmen wir zurück und ersetzen sie durch einwandfreie Gegenstände. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl an Stelle dessen den Minderwert zu ersetzen. Jegliche weitere Ansprüche, auch solche aus positiver Vertragsverletzung und der Ersatz mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Haben wir Schadenersatz auf Grund des Vertrages, aus sogenanntem Verschulden vor oder bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen vertraglichen oder außervertraglichen Rechtsgrund zu leisten, so haben wir nur den unmittelbaren Schaden, niemals einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen. Wir haften auch nicht für Mängel-Folgekosten. Sind wir zum Schadenersatz verpflichtet, bleibt unsere Haftung der Höhe nach auf den Betrag des jeweiligen Kaufpreises beschränkt.
Vorstehende Bestimmungen gelten auch bei Lieferungen anderer als vertragsmäßiger Waren. Jegliche Produkthaftung ist ausgeschlossen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Käufer steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltssachen zum Rechnungswert der anderen Waren einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Der Käufer tritt seine Eigentumsrechte hieran an uns ab und verwahrt die Gegenstände für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Dritten die Abtretung an uns, unter Angabe der Höhe unserer Forderung bekanntzugeben. Er darf unser Eigentum und eventuell durch Verarbeitung, Verbindung und Vermischung entstandene Gegenstände nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt und nur gegen Bar oder Wechsel veräußern.
Bei Hergabe von Wechseln oder Schecks oder sonstiger nur erfüllungshalber erbrachter Leistungen durch den Käufer gilt die Bezahlung erst mit der Bareinlösung als durchgeführt. Bar- oder Scheckzahlung verbunden mit Finanzierungswechseln, wo wir Unterschrift als Aussteller geleistet haben, heben unseren Eigentumsvorbehalt nicht auf.
IX. Zahlung
8 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Ansonsten sind unsere Rechnungen nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Wechsel können nur nach Vereinbarung, vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen werden.
Diskontspesen und Stempelkosten gehen zu Lasten des Kunden Bei Zielüberschreitungen werden die banküblichen Zinsen in Rechnung gestellt.
Vertreter und Fahrer sind zur Entgegennahme von Zahlungen und Schecks nicht bevollmächtigt. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus irgendwelchen Gründen zurückzubehalten oder gegen unsere Forderungen aufzurechnen.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Verträgen mit uns ergebenden Verpflichtungen, auch für Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen ist VS-Villingen.
Für den Fall, daß der Käufer nicht Vollkaufmannseigenschaft besitzt, gilt diese Gerichtsstandvereinbarung jedenfalls für das Mahnverfahren.
Die Nichtigkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Es gilt nur deutsches Recht.